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100 % kostenlos & anonym Ergebnis in unter 2 Minuten Nicht rückwirkend — jeder Monat zählt
Staatliche Familienleistungen 2025 · Deutschland

Jede 2. Familie
verschenkt staatliches Geld — Ihre auch?

Kinderzuschlag, Wohngeld, Bildungspaket, Unterhaltsvorschuss — viele Leistungen bleiben ungenutzt, weil niemand erklärt, ob man Anspruch hat. Unser kostenloser 2-Minuten-Check zeigt Ihnen, was Ihrer Familie möglicherweise zustehen könnte.

297 € KiZ max. pro Kind/Monat
1 von 2 Familien verzichten ungewollt
2 Min. bis zum Ergebnis
Jetzt meinen Anspruch prüfen

Kein Konto · Kein Login · Keine Kreditkarte · 100 % anonym

* Quelle: IAB/BMFSFJ-Studie zur Nicht-Inanspruchnahme von Familienleistungen (2022); Bundesagentur für Arbeit, Statistik Kinderzuschlag 2024. Alle Betragsangaben sind Maximalwerte gemäß offizieller Gesetzgebung (BKKG, WoGG). Kein staatlicher Dienst. Impressum

Glückliche Familie mit Kindern
DSGVO-konform Auf Basis offizieller Bundesrichtlinien Achtung: Kein rückwirkender Antrag möglich

Das Geld existiert. Es fehlt nur der Antrag.

Der Staat stellt jedes Jahr Milliarden für Familienleistungen bereit — doch ein Großteil davon wird nie abgerufen. Nicht weil Familien keinen Anspruch haben, sondern weil das System es ihnen schwer macht.

150+ Leistungen, 0 Übersicht

Das Bundesfamilienministerium listet über 150 staatliche Hilfen. Wer soll da noch den Überblick behalten?

Formulare statt Familie

Ein vollständiger KiZ-Antrag umfasst bis zu 12 Seiten. Eltern haben dafür schlicht keine Zeit.

„Ich glaube, das gilt nicht für mich"

Die häufigste Aussage von Familien, die am Ende doch Anspruch hatten. Glauben hilft nicht — prüfen hilft.

Kein rückwirkender Antrag

Kinderzuschlag kann nicht rückwirkend beantragt werden. Jeder vergangene Monat ohne Antrag ist verlorenes Geld.

Was Ihrer Familie möglicherweise zustehen könnte

Diese Leistungen werden jährlich von Millionen berechtigten Familien nicht beantragt. Unser Check zeigt Ihnen in 2 Minuten, welche davon für Sie relevant sind.

Kinderzuschlag

Für berufstätige Familien, deren Einkommen für sich selbst, aber nicht vollständig für die Kinder reicht. Wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Bis 297 € / Kind / Monat (2025)

Wohngeld Plus

Seit der Reform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld. Jetzt auch für Familien mit mittlerem Einkommen — und kombinierbar mit dem Kinderzuschlag.

Ø 370 € / Monat (Durchschnitt 2025)

Bildungs- und Teilhabepaket

Mittagessen in der Schule, Klassenausflüge, Nachhilfe, Schulbedarf (ca. 195 € / Jahr), Vereinsbeitrag — alles direkt für Ihre Kinder.

Bis 15 € / Monat + Sachleistungen Öffnet Anspruch auf weitere Leistungen

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt nicht? Der Staat springt ein — ohne Bürokratie-Marathon, direkt beim Jugendamt beantragen.

Bis 394 € / Kind / Monat (altersabhängig)

Elterngeld / ElterngeldPlus

Einkommensersatz in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes. Mit ElterngeldPlus können beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit gehen — und länger beziehen.

65–67 % des Nettolohns

Steuerliche Entlastungen

Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Kita-Kosten absetzbar — das Finanzamt zahlt mit, wenn Sie es richtig beantragen. Die mögliche Entlastung hängt von Einkommenshöhe, Familienstand und weiteren Faktoren ab.

Steuerliche Entlastung je nach Situation

In 3 Schritten zum Ergebnis

Kein Papierkram. Kein Amt. Kein Stress — nur Ihre persönliche Leistungsübersicht.

1

5 Fragen beantworten

Familiensituation, Einkommen, Wohnsituation — anonym und in unter 2 Minuten.

2

Sofortiger Überblick

Sie erhalten direkt eine Einschätzung: welche Leistungen in Frage kommen und was monatlich möglich wäre.

3

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Auf Wunsch senden wir Ihnen die passende Antragsanleitung mit direktem Link zur zuständigen Behörde.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch

100 % kostenlos · Anonym · Unverbindlich · Keine Anmeldung · Ergebnis sofort

Wichtig: Kinderzuschlag und Wohngeld können nicht rückwirkend beantragt werden. Jeder Monat ohne Antrag ist bares Geld, das Sie nicht mehr zurückholen können. Prüfen Sie jetzt — es dauert 2 Minuten.

Frage 1 von 5

Wie viele Kinder leben in Ihrem Haushalt?

Gemeint sind minderjährige Kinder unter 18 Jahren (oder bis 25 bei Ausbildung/Studium).

Frage 2 von 5

Wie ist Ihre Familiensituation?

Diese Information hilft uns, besondere Leistungen wie den Unterhaltsvorschuss zu berücksichtigen.

Frage 3 von 5

Wie hoch ist Ihr monatliches Haushaltseinkommen (brutto)?

Gemeint ist das gesamte Bruttoeinkommen aller Erwachsenen im Haushalt.

Frage 4 von 5

Wie wohnen Sie derzeit?

Mieter und Eigenheimbesitzer haben unterschiedliche Ansprüche auf Wohnkostenzuschüsse.

Frage 5 von 5

Welche Leistungen erhalten Sie bereits?

Damit wir keine doppelten Vorschläge machen — Sie können mehrere auswählen.

Ihr geschätzter monatlicher Anspruch
pro Monat zusätzlich möglich
Schätzwert auf Basis Ihrer Angaben · Keine Rechtsberatung
Wichtig: Kinderzuschlag und Wohngeld können nicht rückwirkend beantragt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich — jeder Monat zählt.
Kostenlose Antragsanleitung per E-Mail erhalten

Wir senden Ihnen einmalig die passenden Behörden-Links und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Schritt-für-Schritt-Anleitung. Keine Werbung, kein Abo.

FamilienCheck ist ein kostenloser Informationsdienst. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen (§ 1 RDG). Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Fachberatung.

Häufige Fragen

Was kostet der FamilienCheck?
Nichts. Der FamilienCheck ist ein vollständig kostenloser Informationsdienst — ohne Kreditkarte, ohne Registrierung, ohne versteckte Gebühren.
Kann ich den Kinderzuschlag rückwirkend beantragen?
Nein — und das ist entscheidend. Der Kinderzuschlag wird immer nur ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Vergangene Monate ohne Antrag sind verloren. Wer also weiß, dass er Anspruch haben könnte, sollte nicht warten.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Berufstätige Eltern, die Kindergeld beziehen, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht vollständig für die Kinder. Das Einkommen muss über dem Mindestbetrag liegen (Paare: 900 € brutto / Alleinerziehende: 600 € brutto). Die Familienkasse prüft kostenlos. Tipp: Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich kombinieren.
Werde ich nach dem Check kontaktiert?
Nur wenn Sie es wünschen. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, erhalten Sie einmalig die Antragsanleitung. Keine automatischen Newsletter, keine Anrufe ohne Ihre Zustimmung.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket genau?
Konkrete Leistungen direkt für Ihre Kinder: kostenloses Schulessen, ca. 195 € Schulbedarf pro Jahr (in zwei Raten), Zuschuss zu Klassenfahrten und Vereinsbeiträgen bis 15 €/Monat. Wer KiZ oder Wohngeld bekommt, hat in der Regel auch darauf Anspruch — ohne zusätzlichen Nachweis.
Ist FamilienCheck eine Rechtsberatung?
Nein. FamilienCheck ist ein kostenloser Informationsdienst (kein Rechtsdienstleister nach RDG). Die Ergebnisse sind Schätzwerte und keine bindenden Bescheide. Für verbindliche Auskünfte: Familienkasse, Jobcenter oder ein zugelassener Sozialberater.